Beurteilungen in Arbeitszeugnissen: Nuancen machen die Note

ZFA suchen, einstellen und binden – Teil 4

 

Beurteilungen in Arbeitszeugnissen: Nuancen machen die Note

 

Die Arbeitslosenquote unter ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten erreicht Tiefststände. Die Bereitschaft zum Wechsel des Arbeitgebers sinkt. Die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge stagniert seit Jahren auf nahezu gleichem Niveau und die Abbrecherquote ist überdurchschnittlich. Es herrscht Fachkräftemangel. Einstellungswillige Zahnärzte locken mit „Bonuszahlungen“, „Extraurlaub“ oder „guten Arbeitsbedingungen“. Das Anwerben Zahnmedizinischer Fachangestellter ist eine Herausforderung: Zahnärzte müssen eine ZFA suchen, einstellen und im besten Fall an die Praxis binden – und im schlechtesten Fall ein Arbeitszeugnis ausstellen. Das sind die Themen einer vierteiligen Serie.

 

Teil 4: Was Zahnärzte tun können, um neu eingestellte Mitarbeiterinnen an ihre Praxis zu binden, war das Thema des dritten Teils der Serie. Trotz aller Maßnahmen kann es vorkommen, dass eine ZFA kündigt. Arbeitgeber sind in einem solchen Fall gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dabei können sie viele Fehler machen, denn die Sprache in Arbeitszeugnissen ist von Codes durchsetzt. Diese Codesprache müssen Praxisinhaber kennen, wenn sie eine ZFA ausreichend differenziert bewerten wollen. Was Praxisinhaber bei der Formulierung des Zeugnis-Texts beachten sollten, ist das Thema des vierten und letzten Teils der Serie.

Redaktion

 

Seit dem Jahr 1900 ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis im Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert. Aufgrund dieser rechtlichen Stellung, kann es eine große Bedeutung für das berufliche Fortkommen von Arbeitnehmern haben. Grob unterschieden werden zwei Arten von Zeugnissen: das einfache und das qualifizierte. Daneben gibt es etwa Ausbildungszeugnisse, Zwischenzeugnisse oder vorläufige Zeugnisse, die in diesem Artikel aber nicht thematisiert werden.

 

/// Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis listet die Aufgaben einer Arbeitnehmerin[1] auf, nimmt jedoch keine Bewertung vor. Deshalb ist es vielmehr eine Bescheinigung über erbrachte Leistungen. Wenn es um die engere Auswahl von Bewerberinnen anhand ihrer Unterlagen geht, sollten Praxisinhaber auf die Art des Zeugnisses achten. Es gibt nämlich Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeitszeugnissen versuchen könnten, eventuelle negative Bewertungen zu kaschieren.

 

Über die Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses hinausgehend, enthält das qualifizierte eine Bewertung der Leistung. Einem künftigen Arbeitgeber soll es einen ersten Eindruck von der potenziellen Mitarbeiterin vermitteln. Wichtig für Arbeitgeber: Ehemalige Mitarbeiterinnen können bis spätestens drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis einfordern, danach verfällt der Anspruch.

 

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss per Gesetz zwei Bedingungen erfüllen: Es muss wahr und gleichzeitig wohlwollend sein. Arbeitgeber dürfen ihre ehemaligen Angestellten daher nicht direkt kritisieren. Wenn sie Kritik üben, dann nur mit (scheinbar) angenehmen Worten. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer „Codesprache“. Praxisinhaber müssen diese Codes kennen, wenn sie Arbeitszeugnisse schreiben und verstehen möchten. Darüber hinaus sollten sie wissen, in welche Abschnitte sich ein Zeugnis gliedert.

 

/// Inhaltliche Abschnitte eines Arbeitszeugnisses

Jedes Arbeitszeugnis beginnt mit den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin (Name, Geburtstag und -ort). Darauf folgen eine kurze Beschreibung des Unternehmens; Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses; Beschreibung der Aufgaben und Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten. Danach stehen ggf. der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Beendigungsfloskeln und Zukunftswünsche.

 

/// Codesprache bei der Leistungsbeurteilung[2]

Die Anwendung der Codesprache beginnt bei der Leistungsbeurteilung. Diese sollte Auskunft über Arbeitsbereitschaft, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg geben. Zu beachten ist, dass Unterschiede, etwa zwischen einer guten und sehr guten Leistung, in Arbeitszeugnissen nur sehr nuanciert vermittelt werden. Dabei kann schon das Fehlen eines einzigen Wortes entscheidend sein.

 

Folgend Beispiele für die Beschreibung einer „sehr guten“ Leistung (Note: 1,0):

Frau Müller…

  • „…hatte stets eine ausgezeichnete Leistungsmotivation und fand sich in neuen Situationen stets sicher und sehr gut zurecht,
  • …war stets hoch motiviert und realisierte sehr beharrlich die gesetzten und selbst gesteckten Ziele,
  • …hat sich mit großen Engagement und Erfolg in neue Arbeitsgebiete / in die neue Materie eingearbeitet,
  • …zeigte stets Eigeninitiative, sehr großen Fleiß und Eifer. Ihre Arbeitsbefähigung war stets sehr gut“.

 

Zum Vergleich eine „gute“ Leistung (Note: 2,0):

  • „…hatte stets eine gute Leistungsmotivation und fand sich in neuen Situationen stets gut zurecht.
  • …war hoch motiviert und realisierte beharrlich die gesetzten und auch selbst gesteckten Ziele.
  • …arbeitete sich aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe schnell und erfolgreich in neue Aufgabengebiete ein.
  • …zeigte stets Eigeninitiative, Fleiß und Eifer. Ihre Arbeitsbefähigung war stets/in jeder Hinsicht gut“.

 

Beispiele für befriedigende, ausreichende und mangelhafte Leistungen (Noten: 3,0, 4,0 und 5,0):

  • „…zeigte Initiative, Fleiß, Eifer und stellte sich auf neue Situationen erfolgreich ein“ (Note: 3,0),
  • „…war eine motivierte Mitarbeiterin, die ihre gesetzten Ziele beharrlich verfolgte“ (Note: 3,0).
  • „…zeigte in ausreichendem Maße Fleiß und Eifer und passte sich neuen Situationen an“ (Note: 4,0),
  • „…hatte eine zufrieden stellende Dienstauffassung und wurde den fachlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht“ (Note: 4,0).
  • „…zeigte bei Anleitung Fleiß und Eifer und passte sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten an“ (Note: 5,0),
  • „…war im Allgemeinen motiviert und willig und gab sich ideenreich und fachkundig“ (Note: 5,0).

 

Weiterbildung und Berufswissen:

Frau Müller…

  • „…verfügt über eine sehr große und bemerkenswerte Berufserfahrung. Ihre fachlichen Kenntnisse entsprechen dem neusten Stand“ (Note: 1,0),
  • „…verfügt über eine große Berufserfahrung. Ihre fachlichen Kenntnisse entsprechen dem neusten Stand“ (Note: 2,0),
  • „…verfügt über eine gute Berufserfahrung. Ihre Fachkenntnisse entsprechen dem heutigen Stand“ (Note: 3,0),
  • „…verfügte über Berufserfahrung“ (Note 4,0),
  • „…verfügte über eine noch auszubauende Berufserfahrung“ (Note: 5,0).

 

Arbeitsweise:

Frau Müller…

  • „…zeichnete sich stets durch ihre überragende Zuverlässigkeit und Zielstrebigkeit aus. Ihre außergewöhnlich gute Zielstrebigkeit befähigte sie, auch die schwierigsten und kompliziertesten Aufgaben in kürzester Zeit mit dem allerbesten Ergebnis zu lösen“ (Note: 1,0),
  • „…arbeitete sehr effizient, routiniert und zielstrebig. Sie dachte mit, erledigte Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen selbstständig und plante ihre Arbeitsabläufe gut“ (Note: 2,0),
  • „…arbeitete effizient und zielstrebig“ (Note: 3,0),
  • „…beachtete die Vorgaben zur Arbeitssicherheit“ (Note 4.0),
  • „…arbeitete in der Regel effizient und zielstrebig“ (Note: 5,0).

 

Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, Tempo, Qualität):

Frau Müllers…

  • „…Arbeitsergebnisse waren – auch bei wechselnden Anforderungen und in sehr schwierigen Situationen – stets von sehr guter Qualität. Arbeitsmenge und -tempo lagen jederzeit sehr weit über unseren Erwartungen/Anforderungen“ (Note: 1,0),
  • „…Arbeitsergebnisse waren – auch bei wechselnden Anforderungen und in schwierigen fällen – stets von guter Qualität. Arbeitsmenge und -tempo lagen immer weit über unseren Erwartungen/Anforderungen“ (Note: 2,0),
  • „…Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität und waren – was Arbeitsmenge und -tempo anbetrifft – über unseren Erwartungen“ (Note: 3,0),
  • „…Arbeitsergebnisse entsprachen der erforderlichen Mindestqualität. Arbeitsmenge und -tempo entsprachen unseren Erwartungen“ (Note: 4,0),
  • „…hat sich angestrengt, die gesetzten Vorgaben einzuhalten“ (Note 5,0).

 

Sozialverhalten[3]

Frau Müllers…

  • „…Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei“ (Note: 1,0),
  • „…Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei“ (Note: 2,0),
  • „…Verhalten gegenüber den Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei“ (Note: 3,0),
  • „…Verhalten gegenüber den Vorgesetzten/Mitarbeitern war einwandfrei“ (Note: 4,0),
  • „…Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war insgesamt zufrieden stellend“ (Note: 5,0).

 

Gesamtnote

Abgeschlossen wird die Leistungsbewertung von einem abschließenden Satz, der die vorangegangenen Ausführungen zusammenfasst und eine Gesamtnote vermittelt. Die Floskeln, die in der Beurteilung von Leistungen angewendet werden, sind immer ähnlich und orientieren sich an Ausdrücken und Formulierungen, die sich als Standard eingebürgert haben:

  • Note 1,0: „Stets zur vollsten Zufriedenheit“,
  • Note 2,0: „Stets zur vollen Zufriedenheit“,
  • Note 3,0: „Zur vollen Zufriedenheit“,
  • Note 4,0: „Zur Zufriedenheit“ oder „zufrieden stellend“,
  • Note 5,0: „Insgesamt/Weitgehend/Im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“.

 

Darüber hinaus gilt beispielsweise der Begriff „Bemühungen“ in Arbeitszeugnissen als (tendenziell) negative Bewertung. Dagegen sind „stets“ und „jederzeit“ in Kombination mit „hervorragend“, „erfolgreich“ oder sogar „äußerst erfolgreich“ als gute bis sehr gute Leistungsbewertung zu verstehen.

 

/// Abschließende Formulierungen und Zukunftswünsche[4]

Auf den Gesamtnotensatz folgt ggf. der Grund für das Ausscheiden. Hier kommt es zunächst darauf an, ob die Kündigung von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist. Hat die ZFA von sich aus gekündigt, sollten Praxisinhaber zunächst beachten, dass die Begründung der Kündigung nur auf Wunsch der Arbeitnehmerin benannt werden darf. Unverfänglich sind jedoch Floskeln wie „Frau Müller verlässt uns auf eigenen Wunsch zum 31. Oktober 2016“. Dagegen gibt es auch Negativ-Formeln, zum Beispiel: „Frau Müller verlässt uns, um in einem anderen Wirkungskreis eine ihrer Fähigkeiten entsprechende Aufgabe zu finden“.

 

Ist hingegen die Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen, können Gründe benannt werden. Dies könnten beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis sein, eine Betriebsstilllegung oder interne Umstrukturierungen, aber auch mangelnde Qualifikation der neu eingestellten Mitarbeiterin. Letzter Fall kann zum Beispiel so vermittelt werden: „Aufgrund des Wunsches, den beruflichen Horizont zu erweitern, scheidet sie aus unserem Unternehmen aus“ oder „Frau Müller verlässt uns, um ihre Berufserfahrung zu erweitern“.

 

Dank und Bedauern

Bei der Formulierung des folgenden Abschnitts „Dank und Bedauern“ können Praxisinhaber die Inhalte wieder differenzierter gestalten und Noten vergeben, zum Beispiel:

  • „Wir danken Frau Müller für ihre stets sehr hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser sehr guten Mitarbeiterin“ (Note: 1,0),
  • „Wir danken Frau Müller für ihre hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser guten Mitarbeiterin“ (Note: 2,0),
  • „Wir bedauern es, dass Frau Müller uns verlässt, und danken für ihre Mitarbeit“ (Note 3,0),
  • „Wir danken ihr für die Zusammenarbeit“ (Note: 4,0),
  • „Wir bedanken uns für das stete Interesse an einer guten Zusammenarbeit“ (Note: 5,0).

 

Zukunftswünsche

Auch die Zukunftswünsche sind eine wichtige Komponente in einem Arbeitszeugnis. Idealerweise bedauert ein Arbeitgeber darin das Ausscheiden der Mitarbeiterin, dankt ihr für getane Arbeit und wünscht privat wie beruflich alles Gute, zum Beispiel:

  • „Wir wünschen dieser engagierten, tüchtigen, vorwärts strebenden Mitarbeiterin auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg“ (Note: 1,0),
  • „Wir wünschen dieser engagierten und tüchtigen Mitarbeiterin auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute“ (Note: 2,0),
  • „Wir wünschen ihr für ihre weitere Tätigkeit alles Gute“ (Note: 3,0),
  • „Wir wünschen ihr alles Gute“ (Note: 4,0),
  • „Wir wünschen dieser ehemaligen Betriebsangehörigen, die mit Interesse bei der Arbeit war, alles Gute“ (Note: 5,0).

 

/// Stilistische Mittel

Ein stilistisches Mittel, das Arbeitgeber beim Formulieren von Arbeitszeugnissen anwenden ist das bewusste Herausstellen von Selbstverständlichkeiten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn erwähnt wird, dass eine Arbeitnehmerin immer pünktlich gewesen ist. Pünktlichkeit ist selbstverständlich und muss nicht gesondert erwähnt werden. Umgekehrt können Arbeitgeber auch wesentliche erwartete Inhalte bewusst aussparen. Zum Beispiel: Das Thema Sozialverhalten wird nicht erwähnt, weil eine ZFA besonders viel Unruhe ins Team brachte. Dieses Verhalten muss nicht ausdrücklich bewertet, es kann auch verschwiegen werden (= „beredtes Schweigen“).

 

Im Gegensatz zu solch differenzierenden Formulierungen steht das Gefälligkeitszeugnis. Meist delegiert der Personalverantwortliche die Zeugnis-Erstellung an die bald ausscheidende Mitarbeiterin, die sich selbstverständlich nur sehr gute Noten gibt. Ein vor Lob strotzendes Arbeitszeugnis sollte aufhorchen lassen, da die Beurteilung oft unrealistisch ausfällt.

 

/// Weitere Informationen im Internet

Das Internet hält zahlreiche Anregungen und Informationen zum Thema Arbeitszeugnis bereit. Über die Suchmaschine Google findet man vom Wikipedia-Eintrag, über Gerichtsurteile bis hin zur Diskussion in einschlägigen Foren zahlreiche detaillierte Informationen. Doch nicht alle Ratschläge aus dem Internet sind auch seriös, zumal ein Arbeitszeugnis ein offizielles Dokument ist, bei dem sich Arbeitgeber nicht auf dubiose Quellen verlassen sollten.

 

Gute Anregungen bietet beispielsweise die Seite www.arbeitszeugnisgenerator.de: In voreingestellten Textfeldern können Arbeitgeber die nötigen Infos eintragen (etwa Name, Geburtsdatum, Tätigkeitsfeld usw.), ansonsten macht das System dem Zeugnisaussteller per Mausklick allgemeine Vorschläge von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Aus einem Textfeld am unteren Ende der Seite kann man den Text kopieren, in ein Word-Dokument einfügen und formatieren.

 

Umfassender ist das Angebot auf www.jobworld.de: Es gibt einen guten allgemeinen Überblick, beleuchtet wird darüber hinaus die aktuelle Rechtslage. Von der Einleitungsfloskel am Anfang bis hin zu den Zukunftswünschen am Schluss des Zeugnisses listet die Seite zahlreiche Formulierungen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ auf.

 

Die Angebote aus dem Internet, von denen hier nur wenige erwähnt wurden, sollten jedoch nicht mehr als eine gute Inspiration sein, denn Arbeitszeugnisse müssen immer individuell auf eine bestimmte Arbeitnehmerin zugeschnitten werden.

 

/// Fazit

Das Thema Arbeitszeugnis ist komplizierter als es auf den ersten Blick scheint. Schon das Weglassen oder das Hinzufügen einzelner Wörter kann eine Note Unterschied ausmachen. Genau das macht das Erstellen eines Zeugnisses für Praxisinhaber zu einer diffizilen Aufgabe. Doch die Tatsache, dass sich gewisse Floskeln mit der Zeit eingebürgert haben, erleichtert das Verfassen des Zeugnistexts. Diese Standardformulierungen sollten Arbeitgeber daher kennen und einsetzen können, um eine der Leistung der ehemaligen Mitarbeiterin entsprechende Beurteilung zu formulieren.

 

Oft genug kommt es vor, dass das Verfassen des Zeugnistextes an die baldige Ex-Mitarbeiterin delegiert wird. Dadurch verliert ein Zeugnis jedoch an Aussagekraft, was nicht nur auf den Arbeitnehmer, sondern auch auf den Praxisinhaber zurückfällt, der ein solches Gefälligkeitszeugnis auch noch eigenhändig unterschrieben hat.

(Al/Ka)

 


[1] Der Einfachheit wegen wird im Text nur die weibliche Form verwendet.

[2] Die folgenden Beispiele zitiert von www.jobworld.de, Abschnitt „Leistungsbewertung“.

[3] Die folgenden Beispiele zitiert von www.jobworld.de, Abschnitt „Sozialverhalten“.

[4] Die folgenden Beispiele zitiert von www.jobworld.de, Abschnitte „Beendigungsfloskeln“, „Dank und Bedauern“, „Zukunftswünsche“.