Die 39. IDS trotzt der Corona-Krise und geht 2021 neue Wege

 

Die durch die anhaltende Corona-Krise hervorgerufenen Unsicherheiten machen sich auch in der Dentalindustriebranche bemerkbar. In den vergangenen Monaten haben sich die Partner der 39. IDS 2021, die GFDI mbH – ein Wirtschaftsunternehmen des VDDI – der Verband und seine Gremien sowie die Koelnmesse intensiv mit den Sicherheitskriterien beschäftigt, die eine internationale Messe IDS mit physischer Präsenz möglich macht – trotz der aktuell erschwerten Rahmenbedingungen für internationale Messen.

Eine aktuelle Besucher- und Ausstellerumfrage der Koelnmesse zeigt, dass viele Aussteller definitiv im März 2021 kommen. Aktuell sind bereits 1.276 Unternehmen angemeldet.

 

Darüber hinaus sind derzeit die Bedingungen eines Kriterien- und Qualitätskatalogs erfüllt, der unter anderem durch die aktuellen Sicherheitsvorschriften in Deutschland mitbestimmt wird. Folgende konzeptionelle Maßnahmen für eine erfolgreiche Durchführung der 39. IDS im März 2021 werden umgesetzt:

 

  • Die Dauer der 39. IDS wird von fünf auf vier Tage verkürzt (von Mittwoch, 10.03. – Samstag, 13.03.2021).
  • Das Geländedesign und die Hallenverteilung werden vollständig neu aufgeplant, um die mehr als 1.200 Aussteller nach den Corona-Schutzbestimmungen sicher zu verteilen und den Besucherverkehr mit mehreren Zugängen und mehr Sicherheitsabstand zu gestalten.
  • Großzügige Aufplanung mit breiteren Gängen, zusätzlichen Verkehrs-, Gastronomie- und Ruheflächen.

 
Dazu VDDI-Vorstandsvorsitzender Mark Stephen Pace: „Mehrere Arbeitsgruppen aus der Mitgliedschaft haben in enger Abstimmung mit Vorstand und Beirat sowie der Geschäftsstelle alles Erdenkliche unternommen, die 39. IDS auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen möglich zu machen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, darin übereinzukommen, die IDS mit dem neuen Konzept durchzuführen. Wir haben sehr stark um die beste Lösung gerungen und viele Aspekte kontrovers diskutiert. Ich bin froh, dass wir nun Gewissheit haben und dass alle nun gemeinsam daran arbeiten, die 39. IDS im März 2021 – auch unter den Einschränkungen der Krise – als Plattform der Dentalbranche anbieten zu können. Der Verband VDDI hat in seiner jetzt 104-jährigen Geschichte viele Herausforderungen gemeistert und wird auch die aktuelle Krise aktiv gestalten.“

Und Oliver Frese, Geschäftsführer und COO der Koelnmesse, ergänzt: „Wir freuen uns über das positive Commitment der Dental-Branche und sind bestens auf die Durchführung der IDS vorbereitet. Mit unserem Hygiene- und Sicherheitskonzept #B-SAFE4BUSINESS haben wir nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und in enger Abstimmung mit den Behörden in Köln ein umfassendes Konzept mit einer Vielzahl von Maßnahmen entwickelt, die lückenlos ineinandergreifen und das Miteinander auf der Messe regeln. Zudem haben wir in enger Zusammenarbeit mit Partnern verschiedene Standbaukonzepte und Eventformate entwickelt und perfekt auf die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Dazu gehört zum Beispiel die neu entwickelte eGuard-App zur Lenkung der Besucherströme, ein Streaming-Studio, ein kamerabasiertes Personenzählsystem oder das „Human Security Radar“, welches eine kontaktlose Taschenkontrolle ermöglicht. Aktuell können sich Aussteller und Medienvertreter in unserem #B-SAFE4businessVillage einen Eindruck verschaffen, wie Messen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln auch zu Zeiten von Corona möglich sind. Wir freuen uns auf die IDS in Köln.“

Für eine erfolgreiche Durchführung der IDS im März 2021 spricht auch die Einschätzung des AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., wonach eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland grundsätzlich möglich ist. Nach Beschluss der Bundesregierung vom 15.09.2020 können Messeteilnehmer (Aussteller und Besucher) nach Deutschland grundsätzlich einreisen, auch wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zum EU-/Schengen-Raum oder zur Ländergruppe der deutschen Positivliste zählt. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt die Quarantänepflicht nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Der Test kann in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des Testergebnisses die Quarantäneregeln eingehalten werden.

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