E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur – Teil 3: Praxisalltag

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) ist laut Bundesgesundheitsministerium das größte IT-Projekt der Welt. Deutschland geht mit der Inbetriebnahme der TI einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines zukunftsweisenden Gesundheitssystems. Die im Rahmen der Telematikinfrastruktur geplante digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine deutliche Verbesserung der Patientenversorgung mit sich bringen.

 

/// Müssen meine Patienten in Zukunft längere Wartezeiten befürchten?

Die Wartezeit beim Einlesen der eGK ist vergleichbar mit der, die heute durch das Einlesen entsteht. Die CGM-AISe führen den Einlesevorgang in Zeiten durch, die unter den Anforderungen der gematik liegen:

  • im Durchschnitt in 3,5 Sekunden, wenn kein Aktualisieren der Versichertendaten notwendig ist
  • in ca. 6,5 Sekunden, wenn eine Aktualisierung der Daten erfolgt

 

/// Beeinflusst die technische Umstellung die Abrechnung und was hat es mit dem Prüfnachweis auf sich?

Nein, es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abrechnung. Jedoch wird der Prüfnachweis der eingelesenen eGKs in naher Zukunft Teil der Abrechnung sein. Er gibt zum einen darüber Auskunft, wann eine Onlineprüfung durchgeführt wurde, zum anderen repräsentiert er das Ergebnis dieser Prüfung. Zum Beispiel, ob Kartendaten aktualisiert wurden oder die Prüfung technisch nicht möglich war.

Es wird immer der erste gültige Prüfungsnachweis für das aktuelle Quartal in der Kartenhistorie angezeigt. Weitere Prüfungsnachweise werden historisch im Kartenarchiv gespeichert.

 

/// Die eGK eines Patienten kann nicht eingelesen werden. Funktioniert nach wie vor das manuelle Ersatzverfahren?

Ja, das manuelle Ersatzverfahren funktioniert weiterhin. Es gibt aber keinen Prüfnachweis. Dies muss in den Abrechnungsdaten markiert werden.

 

/// Ist das SNK ohne KV-SafeNet/FlexNet in der TI weiterhin nutzbar?

KV-SafeNet bzw. FlexNet als bisherige Zugangswege in das „Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“ (SNK) werden durch die Freischaltung und Einrichtung des SNK als Bestandsnetz über den Konnektor ersetzt. Die Einrichtung erfolgt im Konnektor. Damit können bisher über KV-SafeNet oder FlexNet verfügbare übergreifende oder regionale KV-Dienste mit dem Konnektor weiter genutzt werden. Empfohlen wird, vor Kündigung des bisherigen KV-SafeNet Zugangs zu prüfen, ob insbesondere die regionalen Dienste einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen / Kassenzahnärztlichenr Vereinigungen auch weiterhin über den SNK-Zugang des Konnektors erreicht werden können. Checklisten hierzu wurde von der gematik und der KBV veröffentlicht.

 

/// Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meinen KV-SafeNet Anschluss?

Sind die seitens der Praxis benötigten KV-Dienste über den Konnektor erreichbar, so können TELEMED KV-SafeNet Anwender, die einen TI-Zugang bei der CGM gebucht haben, ihren bisherigen KV-SafeNet-Zugang (außerhalb der nach KV-SafeNet Richtlinie 3.1 geltenden Kündigungsfristen) zum Ende des auf die TI-Einrichtung folgenden Abrechnungsmonats kündigen.

 

Der vierte Teil der Serie „Telematik-Tipp“ erscheint in der Ausgabe 5/2018 am 11. Mai 2018.