E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur – Teil 5: Die Anwendungen in der TI

Teil 5: Die Anwendungen in der TI

 

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) ist laut Bundesgesundheitsministerium das größte IT-Projekt der Welt. Deutschland geht mit der Inbetriebnahme der TI einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines zukunftsweisenden Gesundheitssystems. Die im Rahmen der Telematikinfrastruktur geplante digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen wird eine deutliche Verbesserung der Patientenversorgung mit sich bringen.

 

/// Die eGK: Schlüssel der Versicherten zur TI

Mit der elektronischen Gesundheitskarte sind bereits jetzt alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestattet, in nicht an die TI angebundenen Praxen wird sie jedoch nur „offline“ genutzt. Auf der Karte gespeichert sind die Stammdaten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus.

/// Elektronischer Medikationsplan

Durch das E-Health-Gesetz haben Versicherte, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Seit 1.4.2017 muss dieser Plan die gesetzlichen Anforderungen für den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) erfüllen.

Der sichere digitale Austausch des BMPs zwischen den Beteiligten des Gesundheitswesens und den Patienten erfolgt über das Scannen des 2D-Barcodes, der Teil jedes Medikationsplans ist. So gelingt die Aktualisierung der verordneten Arzneimittel über Sektorengrenzen hinweg problemlos und der Blick auf die Gesamtmedikation bleibt auf allen Seiten stets gewährleistet.

Aktuell gibt es den Medikationsplan nur auf Papier. Dies ist der erste Schritt zur Entwicklung eines elektronischen Medikationsplans auf der eGK. Ab 2018 soll der Medikationsplan mittels der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen mittels der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

 

/// Elektronischer Arztbrief – Schnell und sicher mit Kollegen kommunizieren

Das postalische Versenden von Arztbriefen ist zeitaufwändig. Da auch das Kommunizieren via E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen keine Alternative ist, wurde der E-Arztbrief entwickelt. Diesen können Ärzte und Psychotherapeuten bereits heute über den Kommunikationsdienst KV-Connect im SNK z. B. via KV-SafeNet versenden, empfangen und abrechnen.

• Der E-Arztbrief in der TI

Praxen, die an die TI angebunden sind, verfügen bereits über wichtige technische Anforderungen, um eArztbriefe zu versenden (z. B. ist ein KV-SafeNet-Router dann redundant nicht mehr erforderlich). Ist eine Praxis an die TI angebunden, können nach Erwerb des eArztbrief-Moduls und nach der Anforderung von Registrierungsdaten bei der KV eArztbriefe versendet und empfangen werden.

Vergütet wird der eArztbrief mit 28 Cent fürs Versenden (GOP 86900) und 27 Cent fürs Empfangen (GOP 86901).

 

Der sechte Teil der Serie „Telematik-Tipp“ erscheint in der Ausgabe 8+9/2018 am 15. September 2018.