

Auswirkungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes
Das Gesetz zur Bekämpfung der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ist in den Vorschriften der §§ 299 a und b sowie § 300 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und seit Juni 2016 in Kraft. Personen, die diese Straftatbestände durch wettbewerbswidrige Verordnungs- oder Zuweisungshandlungen erfüllen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In…
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