Prozessvalidierung – Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ in der Zahnarztpraxis

Sowohl Gesetze als auch Richtlinien fordern geeignete validierte Verfahren, um sicherzustellen, dass für Patienten, Anwender und Dritte keine gesundheitlichen Gefahren von aufbereiteten Medizinprodukten ausgehen. Grundlage ist in Deutschland das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) , die Empfehlung des KRINKO „Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, die Norm ISO 15883 (Reinigungs- und Desinfektionsgeräte), die Norm ISO EN 17665, der Leitfaden DIN SPEC 58929 sowie die Norm DIN EN 13060 (Dampfkleinsterilisatoren).
Björn Laschen, Dipl.-Ing. Iven Kruse

Hygiene aktuell

Verantwortlich für den Infektionsschutz ist eine Person mit zahnärztlicher Approbation (z.B. Praxisinhaber, Praxisbetreiber), auch wenn die einzelnen Hygienemaßnahmen an Mitarbeiter delegiert werden können. Zur Durchführung des Infektionsschutzes ist der Zahnarzt auf die Erkenntnisse der Wissenschaft und das daraus resultierende Angebot der Industrie angewiesen. Beiden obliegt es, auf Veränderungen in der Infektionsproblematik möglichst schnell zu reagieren.